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   OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2015 - 4 MB 14/15   

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https://dejure.org/2015,23781
OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2015 - 4 MB 14/15 (https://dejure.org/2015,23781)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.07.2015 - 4 MB 14/15 (https://dejure.org/2015,23781)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - 4 MB 14/15 (https://dejure.org/2015,23781)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 28 Abs 2 GG, § 1 Abs 1 ZensG 2011, § 19 Abs 1 S 3 ZensG 2011, § 19 Abs 2 ZensG 2011, § 123 Abs 1 S 1 VwGO
    Verfahren nach dem Gesetz über den registergestützten Zensus (juris: ); Verlängerung der Frist zur Löschung von Daten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht der Gemeinde zur Löschung der Daten aus dem Zensus 2011 als Hilfsmerkmale i.R.d. Selbstverwaltungsgarantie (hier: Stadt Flensburg)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht der Gemeinde zur Löschung der Daten aus dem Zensus 2011 als Hilfsmerkmale i.R.d. Selbstverwaltungsgarantie (hier: Stadt Flensburg)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2015 - 4 MB 14/15
    Soweit die Effektivität des Rechtsschutzes von der Offenlegung der Verwaltungsvorgänge abhängt, die zu der angegriffenen Entscheidung geführt haben, wird auch deren Kenntnisnahme durch das Gericht von dem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG umschlossen (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 22.12.1994 - 4 B 114.94

    Landesgesetzgeber - Eingriffsbefugnisse - Selbstverwaltung - Örtliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2015 - 4 MB 14/15
    Denn die Selbstverwaltungsgarantie umfasst eine subjektive Rechtsstellungsgarantie, die grundrechtlichen Gewährleistungen vergleichbar ist und ihrerseits die Gewährung effektiven Rechtsschutzes einschließt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1994 - 4 B 114.94, zitiert nach Juris Rn. 8 ff.; OVG Münster, a.a.O., zitiert nach Juris Rn. 25).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2015 - 4 MB 14/15
    Auch unter Berücksichtigung etwaigen Vertrauens der betroffen Bürgerinnen und Bürger in die Löschung ihrer Daten zum im Gesetz ausdrücklich genannten Zeitpunkt entspricht die Vorhaltung der Daten in der angeordneten Form und zum Zweck der Gewährung effektiven Rechtsschutzes den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Kollisionsfall mit Datenschutz (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 -, zitiert nach Juris Rn. 359 ff.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2015 - 4 MB 14/15
    Eine derart hohe Erfolgsprognose kann allerdings nicht verlangt werden, wenn dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann; in einem solchen Fall ist einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69 ff.; Beschluss des Senats vom 8. Dezember 1992 - 4 M 89/92 - Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn. 171).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 4 B 458/15

    IT.NRW muss Daten aus dem Zensus 2011 vorerst weiter aufbewahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2015 - 4 MB 14/15
    Allerdings hält der Senat es zum anderen für möglich, dass die Fristbestimmungen des § 19 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 ZensG 2011 dahingehend verfassungskonform teleologisch zu reduzieren sein könnten, dass Erhebungsdaten aus dem Zensus 2011 erst dann zu löschen wären, wenn sie zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nicht mehr benötigt würden (so OVG Münster, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 4 B 458/15 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92

    Einstweilige Anordnung; Ausländerrechtliche Duldung; Gefahr der Folter; Folter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2015 - 4 MB 14/15
    Eine derart hohe Erfolgsprognose kann allerdings nicht verlangt werden, wenn dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann; in einem solchen Fall ist einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69 ff.; Beschluss des Senats vom 8. Dezember 1992 - 4 M 89/92 - Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn. 171).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2015 - 4 MB 14/15
    Da der Wortlaut einer Vorschrift nicht in jedem Fall eine unüberwindliche Grenze für die verfassungskonforme Auslegung bildet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 - zitiert nach Juris Rn. 93 m.w.N.), kommt in Betracht, dass die Fristbestimmungen in § 19 ZensG 2011 einer verfassungskonformen teleologischen Reduktion zugänglich sind (so auch OVG Münster, a.a.O, Juris Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10

    Klagebefugnis, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Besteuerungsgrundlagen,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2015 - 4 MB 14/15
    Das Grundrecht aus Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG in Form des Eingriffs in die aufgabenadäquate Finanzausstattung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2011 - 9 C 4/10 -, zitiert nach Juris Rn. 22) würde verletzt, wenn - eine fehlerhafte, zu niedrige Feststellung der Einwohnerzahl unterstellt - die Zuteilung der Zahlungen des Landes an sie - die Antragstellerin - auf der Grundlage des FAG geringer ausfiele als ihr zustünde.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 14 MB 1/18

    Zuständigkeit des Richterdienstgerichts für die Überprüfung einer vorläufigen

    Hiernach prüft das Rechtsmittelgericht auch im Eilverfahren nicht die Frage, ob der beschrittene Rechtsweg zulässig ist (Beschluss des Senats vom 10. März 2014 - 2 MB 6/14; siehe auch OVG Schleswig, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 MB 14/15 - juris, Rn. 5; OVG Münster, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 11 B 1187/11 - juris, Rn. 23 m.w.N.; VGH Mannheim, Beschluss vom 19. November 2007 - 13 S 2355/07 - juris, Rn. 10 m.w.N; VGH München, Beschluss vom 27. März 2014 - 7 CE 14.253 - juris, Rn. 23; a.A.: VGH Mannheim, Beschluss vom 7. Mai 1993 - 11 TH 1563/92 - juris, Rn. 22 f.; OVG Koblenz, Beschluss vom 1. September 1992 - 7 E 11459/92 - juris, Rn. 8 ff.).
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